Reiserecht News

Entschädigung und Ausgleichszahlungen bei Flugabweichungen


Gerade am Check-In-Schalter eingetroffen erhält der Passagier die Nachricht, dass der Flug leider gestrichen wurde oder der Flug wurde um Stunden, manchmal gar auf den nächsten Tag, verlegt. Genauso ärgerlich sind Mitteilungen dass sich die Abflugzeit um einige Stunden verschiebt. Zudem ist es üblich Branchenpraxis für Flüge mehr Passagiere auf eine Maschine zu buchen, als Plätze verfügbar sind. Unangenehm ist das für Fluggäste, die zuletzt für den Flug einchecken. Häufig werden Fluggäste trotz gültiger Flugbuchung und Bordkarte abgewiesen.

Annullierungen, Verspätungen und Umbuchungen sind nicht nur ärgerlich und unangenehm, sie haben zudem rechtliche Konsequenzen. Wem eine Flugbuchung bestätigt wurde, hat mit der Fluggesellschaft einen gültigen Flugbeförderungsvertrag geschlossen, der von der Airline einzuhalten ist. Erfüllt die Fluggesellschaft den Vertrag nicht wie vereinbart, kann der Fluggast nicht nur seine Rechte aus dem Vertrag, sondern obendrein die vom europäischen Gesetzgeber statuierten Fluggastrechte wahrnehmen.

Für den einzelnen geschädigten Fluggast bedeuten die verschiedensten Gesetzesgrundlagen, dass er für den Ärger und die Unbequemlichkeiten aus einem Flugvorfall Geld und kostenlose Alternativflüge verlangen kann. Das sind im Einzelfall nicht nur die Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro pro Fluggast, sondern ebenfalls sämtliche Aufwendungen für Verpflegung, Unterbringung, Kommunikationskosten, Fahrtkosten wie Bahntickets, Umbuchungen, bis hin zu Entschädigungsleistungen für die nicht vertragsgemäße Flugbuchung.
Zu beachten ist, dass das Luftfahrtbundesamt die Beschwerde jedes einzelnen Fluggastes lediglich aufnimmt und verwaltet, jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall anbietet. Wer also sein Recht auf Aufwendungsersatz oder Geldentschädigung gegenüber der Fluggesellschaft durchsetzen möchte, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Die Chancen betroffener Fluggäste zur Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche stehen gut. Die wenigsten Gerichte lassen sich von den Ausflüchten, Vorwänden und Rechtfertigungsversuchen der Airlines noch blenden. Auch Richter haben erkannt, dass sich hinter vorgeschobenen Argumenten wie technischen Defekten und unvermeidlichen Umständen häufig schlichte wirtschaftliche Interessen vieler Fluggesellschaften finden lassen. Annullierungen, Verspätungen und Umbuchungen lassen sich rechtlich jedoch nicht aus wirtschaftlichen Beweggründen rechtfertigen. In diesen Fällen sehen sowohl die deutschen als auch die europäischen Gesetze zwingend eine Geldentschädigung und in bestimmten Fällen auch kostenlose Ersatzbeförderungen und -flüge vor.


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